Reisen: Wer geimpft oder von Covid genesen ist, darf sich keinen Tests oder Quarantäne unterziehen. Dies sind die neuesten Aktualisierungsvorschläge zum freien Verkehr innerhalb derUe. In der Praxis sollten „voll geimpfte Personen, die im Besitz von Dokumenten gemäß dem digitalen Covid-Zertifikat der Europäischen Union sind, von Reisetests oder von der Quarantäne ausgenommen werden. Dies ist 14 Tage nach Erhalt der letzten Dosis; Bedingungen, die auch die geheilten Personen betreffen sollten, die eine Einzeldosis des Impfstoffs erhalten haben".
Das Reisen wird daher einfacher, weil die Pandemiekurve, zumindest in unserem Land, in konstantem Tempo weiter absinkt. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums haben sie sich in Italien in den letzten 24 Stunden registriert 1.820 neue positive Fälle (gestern 2.949). Die Todesfälle der letzten 24 Stunden sind 82 (gestern 44). ich bin 86.977 die molekularen und antigenen Abstriche wurden immer in den letzten 24 Stunden durchgeführt (gestern 164.495). Covid-Patienten, die auf die Intensivstation eingeliefert werden, sind 1.033 (gestern 1.061). In häuslicher Isolation bleiben sie 226.159 mit dem Virus infizierte Menschen (gestern waren es 230.644). Die heute entlassenen Geheilten sind 6.358 (gestern 6.574) während die aktuell positiven Fälle sind 233.674 (gestern 238.296).
Reisen: keine Tests und keine Quarantäne, die neuen Vorschläge zur Freizügigkeit in der EU
„Geheilte Personen sollten von Tests oder Quarantäne ausgenommen werden, wenn sie im Besitz von Impfbescheinigungen gemäß der Covid-Pass. Oder wenn Sie einen negativen PCR-Test haben. Dieser Test ist jedoch nur 180 Tage gültig. Um die Einheit der Familie zu garantieren - erklärt die EU-Kommission - mitreisende Minderjährige Eltern sie sollten von der Quarantäne ausgenommen werden. Dies für den Fall, dass sich die Eltern nicht in Quarantäne begeben müssen, weil sie möglicherweise bereits geimpft sind. Auch Kinder unter 6 Jahren sollten von reisebezogenen Tests ausgenommen werden. Darüber hinaus schlägt die EU-Kommission zur Vereinfachung der Anforderungen keine Einschränkungen für Reisende aus Grünanlagen vor.
Für die aus orangefarbene Bereiche: Die Mitgliedstaaten können Tests vor der Abreise (Schnellantigen oder PCR) vorschreiben. Für Reisende aus rote Bereiche: Die Mitgliedstaaten könnten von Reisenden verlangen, sich einer Quarantäne zu unterziehen, es sei denn, sie verfügen über einen Vorabtest (Antigen, Schnelltest oder PCR). Reisende aus dunkelrote Bereiche: Von nicht unbedingt notwendigen Reisen sollte dringend abgeraten werden. Test- und Quarantänepflichten bleiben bestehen. Was die Gültigkeit der Tests angeht, Brüssel schlägt eine Standardgültigkeitsdauer vor. In der Praxis 72 Stunden für PCR-Tests und bei Annahme durch einen Mitgliedstaat 48 Stunden für Antigen-Schnelltests.
Tolle Neuigkeiten!
Sehr gute Nachrichten.