Mit 56 in den Ruhestand zu gehen ist nicht unmöglich. Tatsächlich gibt es eine Maßnahme, die es Ihnen ermöglicht, hineinzugehen Aufsichtsrat gerade in diesem Alter. Aber nur für einige Steuerzahler und nur unter bestimmten Umständen. Der Rentenantrag muss immer beim INPS eingereicht werden, jedoch ab einem bestimmten Verfahren.
So gehen Sie mit 56 in Rente
Die Maßnahme, die es Ihnen ermöglicht mit 56 Jahren in den Ruhestand gehen es handelt sich um eine vorgezogene Altersrente bei pensionsberechtigter Erwerbsunfähigkeit. In der Praxis kann eine anerkannte behinderte Person dieses Vorruhestandsinstrument nutzen. Alles beginnt mit der sogenannten pensionsfähigen Erwerbsunfähigkeit. Dabei handelt es sich nicht um die zivilrechtliche Behinderung, die wir allgemein definieren können, sondern um die spezifische Behinderung für die Aufgaben, die ein Arbeitnehmer ausführt. Das Austrittsalter für diese Maßnahme beträgt für Frauen ab 56 Jahren und für Männer ab 61 Jahren. Und 20 Jahre eingezahlter Beiträge reichen aus.
Welche Behinderung benötigen Sie, um vorzeitig in Rente gehen zu können?
Die von den zuständigen Ärztekommissionen bescheinigte Behinderung muss mindestens 80 % betragen. Und die Kommission, die sich damit befasst, ist die vonINPS. Tatsächlich sind es die Ärzte der Sozialversicherungsanstalt, die den korrekten Grad der spezifischen Behinderung eines Steuerzahlers bescheinigen müssen. Es handelt sich um eine berufsbedingte Einschränkung der Arbeitsfähigkeit des Betroffenen. Wir gehen immer von der ärztlichen Erstbescheinigung Ihres Hausarztes aus. Dieser erstellt die elektronische Bescheinigung und übergibt dem Steuerpflichtigen eine Kopie. Mit diesem Exemplar muss sich der Interessent an seine Schirmherrschaft wenden Einreichen des Antrags der Rente.
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