Mit der Ankunft im September öffnet sich die Tür für eine Reihe von Prämien und Anreizen, die sich an verschiedene Kategorien von Bürgern und Arbeitnehmern richten. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen für uns die Einführung der „Dedicated to you“-Karte und eine Reihe von Beitragsleistungen zur Beschäftigungsförderung. Hier finden Sie alle Details zu den Voraussetzungen, zur Bewerbung und zu den Vorteilen Bonus September 2024.
September 2024-Bonus, „Dedicated to you“-Karte und Einstellung unter 35
Ab dem 1. September 2024 gibt es die neue „Dedicated to you“-Karte, einen Beitrag von 500 Euro pro Jahr für Familien mit einem ISEE von bis zu 15.000 Euro.
Diese Prepaid-Karte, bereitgestellt von Italienische Postist für den Kauf von Grundbedürfnissen, Treibstoff und Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr bestimmt.
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Die Zuweisung erfolgt automatisch, ohne dass ein Antrag erforderlich ist, und begünstigt Familien mit Minderjährigen und a Unterer ISEE. Der Betrag muss bis zum 28. Februar 2025 verbraucht sein.
Darüber hinaus führt der Kohäsionsbeschluss Beitragsbefreiungen für einstellende Arbeitgeber ein Jugendliche unter 35 Unbefristet zwischen September 2024 und Dezember 2025. Der Anreiz bietet eine Befreiung von bis zu 500 Euro pro Monat für zwei Jahre, erweiterbar auf 650 Euro in SWZ-Regionen.
Unterstützung der Frauenbeschäftigung und ZES-Bonus
Frauen ohne Erwerbstätigkeit seit mindestens 24 Monaten können von einer Beitragsbefreiung von bis zu profitieren 650 Euro monatlich für einen Zeitraum von zwei Jahren. Für Personen mit Wohnsitz in SEZ-Regionen (Sonderwirtschaftszonen) sinkt die Mindestdauer der Arbeitslosigkeit, die für den Anspruch auf diesen Bonus erforderlich ist, jedoch auf 6 Monate.
Darüber hinaus in der Sonderwirtschaftszonen des SüdensFür kleine Unternehmen mit maximal 10 Mitarbeitern besteht die Möglichkeit, für die dauerhafte Einstellung von Arbeitnehmern über 35 Jahren eine vollständige Befreiung von der Sozialversicherungsbeiträgen in Anspruch zu nehmen, sofern diese seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind.
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Dieser Anreiz gilt für Anstellungen zwischen dem 1. September 2024 und dem 31. Dezember 2025 und richtet sich speziell an Bewohner in SWZ-Regionen.
Das Hauptziel dieser Maßnahmen ist Arbeitslosigkeit reduzieren in den am stärksten benachteiligten Gebieten des Landes und bietet lokalen Unternehmen eine konkrete Möglichkeit, stabile Beschäftigung zu unterstützen und die Beschäftigung besonders gefährdeter Gruppen zu fördern.