Ab heute wird das Neugeborene in Italien nicht mehr automatisch den Nachnamen des Vaters tragen. Alle Regeln, die dies dem Verzug zuschreiben, sind illegitim. Das ist die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Diese Praxis wurde als diskriminierend und schädlich für die Identität des Kindes definiert.
Die Wahl des Nachnamens
Ein wahrer Bollwerk der patriarchalischen Gesellschafts- und insbesondere der Familienauffassung wird ins Wasser gelassen. Das Kind nimmt sowohl den Nachnamen des Vaters als auch den der Mutter an. Die Eltern entscheiden dann über die Reihenfolge der beiden. Es besteht selbstverständlich die freie Wahl, nur einen zu vergeben.
Es besteht natürlich die Möglichkeit, dass es diesbezüglich zu Uneinigkeiten zwischen den Parteien kommt. Gerade in dieser Anfangsphase könnten Konflikte entstehen. In diesem Fall, heißt es in der Note, werde der Richter gemäß den Bestimmungen des Rechtssystems eingreifen.
Als verfassungsrechtlich unzulässig sind alle Regelungen anzusehen, die automatisch die Zuschreibung des väterlichen Familiennamens vorsehen. Diese amtliche Erklärung betrifft sowohl eheliche als auch außereheliche Kinder sowie Adoptivkinder. Die Regel, zu der der Gerichtshof in besonderer Weise entschieden hat, ist diejenige, die verhinderte, dass dem Kind nur der Nachname der Mutter zugeschrieben wurde, ob im gegenseitigen Einvernehmen oder nicht. In diesem Fall war nur der Nachname des Vaters oder im besten Fall die Anwesenheit beider erforderlich. Eine kleine Revolution von großer praktischer und ideologischer Bedeutung. Als Funktion einer Gesellschaft, die ihre Bürger wirklich egalitär betrachtet, wird ein starkes Signal gesetzt.
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