Doppelabschluss, jetzt kannst du! Der Gesetzentwurf, der die gleichzeitige Immatrikulation in zwei verschiedene Bachelor- oder Masterstudiengänge ermöglicht, wurde vom Senat endgültig angenommen. Auch in mehreren Universitäten, Schulen oder höheren Instituten mit besonderer Organisation. Gleiche Möglichkeit auch für zwei akademische Diplomstudiengänge der ersten oder zweiten Stufe. Titel, die dank Institutionen mit hoher künstlerischer, musikalischer und tänzerischer Ausbildung zu erreichen sind. 

Die Überlegungen des Ministers der Universität

"Die Zustimmung zu dieser Bestimmung - erklärte die Ministerin für Universität und Forschung, Maria Cristina Messa - stellt ein großartiges Ergebnis dar, das es unserem Land ermöglicht, im Einklang mit dem internationalen Kontext einen Schritt nach vorne in der Hochschulbildung zu machen. Zunächst möchte ich den Parlamentariern für ihre Entschlossenheit danken, diese Arbeit zu Ende zu führen. Damit garantieren wir jungen Menschen auch diese Möglichkeit, die ein Gesetz von 1933 verunmöglichte.

Als Ministerium arbeiten wir bereits daran, den Hochschulen schnellstmöglich Informationen für eine erste Rechtsanwendung zur Verfügung zu stellen. Diese Gesetzgebung es ist Teil eines Pakets von Reformen für die Universität, die wir durchführen, von den auf Interdisziplinarität ausgerichteten Studiengängen bis zu den berufsqualifizierenden Abschlüssen. Der Zweck ist unser System weniger starr zu machen und mehr auf die Bedürfnisse und Ausbildungsbedürfnisse von Studentinnen auszurichten".

Doppelter Abschluss

Eine gleichzeitige Immatrikulation in zwei Studiengängen derselben Klasse und in medizinischen Fachrichtungsstudiengängen ist gesetzlich nicht zulässig. Der genehmigte Text sieht vor, dass innerhalb von sechzig Tagen der MinisterUniversität und der Forschung einen besonderen Erlass erlassen. Dies unterliegt der Stellungnahme der Konferenz der Rektoren der italienischen Universitäten (CRUI), des Nationalen Universitätsrates (CUN) und des Nationalen Rates der Universitätsstudenten (CNSU).

Der Erlass regelt die Methoden und Kriterien, um Studierenden die gleichzeitige Doppelimmatrikulation zu ermöglichen. Dies mit besonderem Augenmerk auf anwesenheitspflichtige Studiengänge und zur Förderung des Erwerbs von Doppel- oder gemeinsamen Abschlüssen. Vier Monate nach Abschluss des dritten Akademisches Jahr Nach Inkrafttreten der Bestimmung wird der Minister für Universität und Forschung den Kammern einen Bericht über den Stand der Umsetzung des Gesetzes und eine Folgenabschätzung vorlegen.

Grünes Licht des Senats für den Doppelabschluss letzte Änderung: 2022-04-07T13:17:23+02:00 da Abfassung

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