Heute, am 31. März 2022, endet der Gesundheitsnotstand aufgrund der Covid-19-Pandemie in Italien. Ab morgen, 1. April, erfolgt die schrittweise Lockerung der von der Regierung verhängten Maßnahmen und Regeln zur Bekämpfung der Pandemie-Krise. Mal sehen, was sich ändern wird und wie wir uns an öffentlichen Orten verhalten müssen, da sich das Virus weiter ausbreitet und Infektionen immer noch wichtige Zahlen markieren.

Gesundheitsnotstand vorbei, die neuen Regeln

Ab morgen müssen die über 50-Jährigen den sogenannten verstärkten Grünen Pass nicht mehr bei der Arbeit vorweisen, dieser reicht aber bis zum 30. April aus grüner Pass Base. Es wird also keine Arbeitsunterbrechung mehr geben, wenn kein supergrüner Pass vorliegt. Die Impfpflicht bleibt jedoch bis zum 15. Juni bestehen. Die Aussetzung in Ermangelung einer Covid-19-Impfung bleibt nur für Gesundheitspersonal, Krankenhausmitarbeiter und RSA-Mitarbeiter bestehen. Nur für sie und damit nicht mehr für schulische Beschäftigte, den Sicherheitsdienst und die Strafverfolgungsbehörden gibt es eine Verlängerung der Impfpflicht bis zum 31. Dezember. Für Lehrkräfte sowie für Polizei, Verteidigung, öffentliches Rettungswesen, Ortspolizei und Universitätsbedienstete bleibt die Impfpflicht bis zum 15 bestehen.

grüner Pass

Büros und Geschäfte

Auch der grüne Pass, weder der Super- noch der Basic-Pass, wird ab morgen für den Zugang zu Bank, Post und Ämtern nicht mehr benötigt. Das Gleiche gilt für Geschäfte und Einkaufszentren, in denen keine grüne Zertifizierung mehr erforderlich ist. Sowohl in Geschäften als auch in öffentlichen Ämtern reicht es aus, die zu tragen chirurgische Maske.

Restaurants, Bars und Sportanlagen

Für den Verzehr drinnen, an der Theke oder am Tisch, reicht in Bars und Restaurants ab dem 1. Für den Zugang zu den Mensen ist auch ein grüner Basispass erforderlich. Über den grünen Pass sogar den Basispass, wenn Sie an den Tischen im Freien von Bars und Restaurants sitzen. Ab morgen besteht daher keine Pflicht zur Vorlage des Grünen Passes in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben.

gymnasium ende des gesundheitlichen notfalls

Bis zum 30. April müssen Sie für den Zugang zu den Schwimmbädern und Fitnessstudios noch im Besitz des supergrünen Passes sein. Um zum Stadion zu gelangen, benötigen Sie den grünen Basispass. In Sportstätten ist bei Indoor-Veranstaltungen weiterhin der Super Green Pass erforderlich. Im letzteren Fall ist auch das Tragen der FFP2-Maske erforderlich. Ab dem 100. April ist die Auslastung von Stadien und Sportstätten sowohl drinnen als auch draußen wieder zu XNUMX Prozent.

Der Gesundheitsnotstand endet, die Anti-Covid-Beschränkungen werden gelockert letzte Änderung: 2022-03-31T09:00:00+02:00 da Abfassung

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