Mit dem Gesetz Nr. 27 vom 1988. Oktober 470 wurde das Register der im Ausland ansässigen Italiener (AIRE) eingerichtet.

Es wird vollständig von den Gemeinden auf der Grundlage von Daten und Informationen verwaltet, die von den Konsulaten im Ausland bereitgestellt werden.


Die konkrete Ausübung vieler in unserer Verfassung vorgesehener Grundrechte hängt von der Eintragung ins Melderegister ab, die, wenn sie nicht korrekt durchgeführt wird, negative Folgen haben kann, beispielsweise in Bezug auf Wahl-, Gesundheits-, Sozial- und Steuerrechte sowie bürgerliche und persönliche Rechte.

Die Registrierung bei AIRE ist KOSTENLOSER VERSAND Für Personen, die ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegen, ist es obligatorisch, da es die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der konsularischen Dienste der Auslandsvertretungen und für die Ausübung folgender Rechte darstellt:

  • die Möglichkeit der Briefwahl bei politischen Wahlen und Referenden gemäß Gesetz 459/2001;
  • die Möglichkeit, an den Wahlen italienischer Abgeordneter zum Europäischen Parlament in den vom diplomatisch-konsularischen Netzwerk in den EU-Ländern eingerichteten Wahllokalen teilzunehmen;
  • die Möglichkeit, Identitäts- und Reisedokumente zu erhalten;
  • die Möglichkeit, bei den Auslandsvertretungen die Herausgabe von Kompetenznachweisen zu beantragen;
  • die Möglichkeit zur Erneuerung Ihres Führerscheins.

Wer muss sich bei AIRE registrieren:

  • Staatsbürger, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Ausland haben;
  • diejenigen, die bereits dort leben, entweder weil sie im Ausland geboren wurden oder weil sie später die Staatsbürgerschaft erworben haben
  • Italienisch in jeder Funktion.

Von der Registrierung bei AIRE sind nicht betroffen:

  • Bürger, die vorübergehend, d. h. für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr, ins Ausland ziehen;
  • Saisonarbeiter;
  • Schulleiter, Lehrkräfte und Verwaltungspersonal von Schulen, die außerhalb ihrer Aufgabenbereiche entsandt werden und im Rahmen von Schulaktivitäten außerhalb des Staatsgebiets ins Ausland geschickt werden;
  • ständige Bedienstete des Staates im Ausland, die gemäß den Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen von 1961 bzw. 1963 notifiziert sind;
  • Italienische Soldaten dienen im NATO-Hauptquartier im Ausland.

So registrieren Sie sich bei AIRE

Das Antragsformular befindet sich auf dem Fast-it-Portal. Die vom Konsulat angeforderten Unterlagen sind beizufügen. Informationen zum Einreichen der Formulare finden Sie auf der Website des für Ihr Wohnsitzgebiet zuständigen Konsulats.

Die Registrierung kann auch beim Konsulat des Landes erfolgen, in dem Sie sich befinden.

Warum ist eine Registrierung bei AIRE notwendig?

Die Anmeldung bei AIRE muss nach Abgabe einer Erklärung an das zuständige Konsulat im Hoheitsgebiet innerhalb von 90 Tagen nach der Wohnsitzverlegung erfolgen und beinhaltet gleichzeitig die Abmeldung aus dem Einwohnermelderegister der Herkunftsgemeinde.

Wer sich nicht registriert, muss mit verwaltungsrechtlichen Geldstrafen rechnen, wie es das Gesetz Nr. 30 vom 2023. Dezember 213 vorsieht. Die Behörde, die für die Überprüfung und Verhängung der Strafe zuständig ist, ist die Gemeinde, in deren Register der Täter eingetragen ist, wie es das Gesetz Nr. 24 vom 1981. November 689, dessen Art. 1, vorsieht.

Im Ausland lebende Italiener: Es gibt ein spezielles Register für sie (AIRE) letzte Änderung: 2025-06-25T07:00:00+02:00 da Laracalogiuri

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