Der Ministerialerlass zur Änderung der Verordnungen Nr. 205 und n. 206 vom 26. Oktober 2023 über Auswahlverfahren für den Zugang zu Lehrtätigkeiten. Am Ende der für das Schuljahr 2024/2025 vorgesehenen Stellenvermittlungsverfahren dürften die verfügbaren Plätze (die voraussichtlich ausgeschrieben werden) etwa 19 Einheiten betragen, davon: 13 auf Gemeinschaftsplätzen; knapp 6 in Unterstützungspositionen. Weniger als Pnrr 1.
Bestätigte Punktzahl von 70 im schriftlichen Test
Das Dekret bestätigte, dass für den Zugang zur mündlichen Prüfung wie beim vorherigen Wettbewerb eine Mindestpunktzahl von 70/100 in der schriftlichen Prüfung erreicht werden muss.
Die Neuigkeit: Weniger „Beförderte“ und die Fristen für die Einreichung der Bewerbungen haben sich geändert
Die erste Änderung betrifft die Anzahl der zugelassenen Kandidaten: Nicht mehr alle werden zur mündlichen Prüfung zugelassen, sondern eine gleiche Anzahl von Kandidaten wird zur zweiten Stufe zugelassen das Dreifache der in der Region verfügbaren Plätze für die Wettkampfklasse, plus ex aequo mit dem letzten zugelassenen Kandidaten. Darüber hinaus stehen Ihnen für die Antragstellung nur 20 Tage zur Verfügung. Eine weitere Neuheit sind daher die verfügbaren Tage, die von 30 auf 20 Tage reichen.
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