Der Name „Pizza Napoletana“ wurde in das Europäische Register garantiert traditioneller Spezialitäten eingetragen; das Amtsblatt der Europäischen Union bestätigt dies. Die „Pizza Napoletana“ war zuvor als garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.) registriert worden, jedoch ohne Vorbehalt des Namens. Um in den Genuss der g.t.S.-Bezeichnung zu kommen, muss ein Agrar- oder Lebensmittelprodukt der Spezifikation entsprechen und kann mit oder ohne Verwendung des Namens registriert werden.
Der Name „Pizza Napoletana“ im EU-Register
Die Produktionskanonen der neapolitanischen Pizza werden erstmals 1984 nach einem Treffen historischer neapolitanischer Pizzabäcker aufgezeichnet. Bei diesem Treffen eine erste wird erstellt, kurze disziplinarische, dann offiziell registriert mit einer notariellen Urkunde. 2004 begann der Anerkennungsprozess auf europäischer Ebene und 2010 wurde das STG-Zertifikat (Garantiert traditionelle Spezialität) an die berühmteste Sauerteigspezialität der Welt verliehen. Zu diesem Anlass werden die Zubereitungsregeln und die verwendeten Zutaten im Produktionsreglement abschliessend festgehalten und festgelegt. Mit der Neuzulassung dieser Tage sind Nachahmungen neapolitanischer Pizza in Europa verboten. Ab dem 18. Dezember tritt die Verordnung in Kraft, die das Rezept auf Speisekarten und Dosenverpackungen vor Nachahmungen schützt.
Ein wichtiges Ergebnis für die italienische Küche, bedenkt man den symbolischen Wert der Pizza, dem „Hauptgericht“. Napoli. Gericht, das Italien in der Welt identifiziert. In der Praxis darf der Name des Produkts auf der Grundlage dessen, was in Italien und in der Europäischen Union registriert wurde, daher nur auf der Verpackung oder in den Speisekarten von Restaurants und Pizzerien verwendet werden, die seine Zubereitung garantieren. Wie in der Spezifikation angegeben. Regeln bezüglich der Gärzeiten, des manuellen Ausbreitens des Teigs, der Füllmethoden, der Kochen im Ofen Holz, das bei 485 Grad brennt, und einer Höhe von ein oder zwei Zoll des Gesimses.
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