Pressemitteilung

Der Ministerrat tagte Mittwoch, 29. Dezember 2021, um 20.05 Uhr im Palazzo Chigi unter der Präsidentschaft von Präsident Mario Draghi. Sekretär, der Staatssekretär der Präsidentschaft Roberto Garofoli.

Der Ministerrat auf Vorschlag des Präsidenten Mario Draghi und des Gesundheitsministers Roberto Speranza, genehmigte ein Dekret-Gesetz zur Einführung dringende Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der COVID-19-Epidemie und Bestimmungen zur Gesundheitsüberwachung.

Der Text sieht neue Maßnahmen zur Verlängerung der Verstärkter Grüner Pass (was mit Abschluss des Impfkurses und Genesung erreicht werden kann) und Quarantäne für die Geimpften.

Verstärkter Grüner Pass

Vom 10. Januar 2022 bis zum Ende des Ausnahmezustands wird die Nutzung des verstärkten Grünen Passes auf folgende Aktivitäten ausgedehnt:

- Hotels und Unterkunftseinrichtungen;
- Feste nach standesamtlichen oder religiösen Zeremonien;
- Feste und Jahrmärkte;
- Kongresszentren;
- Catering im Freien;
- Skilifte mit touristischen und kommerziellen Zwecken, auch wenn sie sich in Skigebieten befinden;
- Schwimmbäder, Schwimmzentren, Mannschaftssport- und Wellnesszentren, auch im Freien;
- Kulturzentrum, Sozial- und Erholungszentrum für Outdoor-Aktivitäten.

Darüber hinaus wird der erweiterte Grüne Pass für den Zugang zu und die Nutzung von Verkehrsmitteln einschließlich des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs benötigt.

Gesetzesdekret: dringende Maßnahmen - Grüner Pass
Foto: © Europäische Union - Wikimedia Commons (CC BY 4.0)

Quarantänen

Das Dekret sieht vor, dass die vorsorgliche Quarantäne nicht für Personen gilt, die in den 19 Tagen nach Abschluss der Grundimmunisierung oder Erholung sowie nach Verabreichung der Auffrischimpfung engen Kontakt mit positiv auf COVID-120 bestätigten Personen hatten .

Bis zum zehnten Tag nach der letzten Fallexposition sind die vorgenannten Personen verpflichtet, Atemschutzgeräte vom Typ FFP2 zu tragen und – nur bei Symptomatik – am fünften Tag nach der letzten Fallexposition einen Schnelltest oder molekularen Antigentest durchzuführen.

Schließlich wird erwartet, dass die Beendigung der oben beschriebenen Quarantäne oder Selbstüberwachung zu einem negativen Ergebnis eines schnellen oder molekularen Antigentests führt, der auch in privaten Zentren durchgeführt wird; im letzteren Fall bestimmt die Übermittlung der Meldung an das ASL mit negativem Ergebnis, auch elektronisch, die Beendigung der Quarantäne bzw. der Selbstüberwachungszeit.

Kapazitäten

Der Erlass sieht vor, dass die Kapazitäten bei Außenanlagen maximal 50 % und bei Innenanlagen maximal 35 % betragen dürfen.

Gesetzesdekret: Dringende Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der Epidemie letzte Änderung: 2021-12-30T11:13:01+01:00 da Abfassung

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