Wirtschaftskrise wegen Covid-Pandemie: Beiträge von dl Sostegni treffen ein. Vom 30. März bis 28. Mai können Anträge auf Erlangung des nicht rückzahlbaren Stipendiums der Sostegni-Erlass. Das ist das Gesetzesdekret gestartet von Draghi Regierung um diejenigen zu unterstützen, die aufgrund der durch die Pandemie verursachten Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten geraten sind. Das Verfahren ist einfach: Anträge müssen, auch über einen Vermittler, auf elektronischem Weg oder auf der von Sogei vorbereiteten Webplattform an die Agentur der Einnahmen gerichtet werden.

Unterstützungsbeiträge

Unterdessen verzeichnet die Pandemie in unserem Land weiterhin Zahlen, die noch nicht ganz beruhigend sind. In Bezug auf die letzten 24 Stunden, das Gesundheitsministerium gibt bekannt, dass sie sich registriert haben 12.916 neue positive Fälle (gestern 19.611). Die neuen Todesfälle sind 417 (gestern 297); die entlassenen geheilt sind 19.725 (gestern 17.950). Derzeit sind die positiven Fälle insgesamt 565.993, 7.242 billiger als gestern. Auch in den letzten 24 Stunden wurden sie durchgeführt 156.692 molekulare und antigene Puffer. Auf den Intensivstationen werden sie hospitalisiert 3721 Covid-Patienten; in häuslicher Isolation bleiben sie noch 533.109 Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert sind.

Die Beiträge der dl Sostegni

Der Beitrag geht direkt auf das im Antrag angegebene Girokonto ein oder kann nach unwiderruflicher Wahl des Steuerpflichtigen als Steuergutschrift als Ausgleich verwendet werden. Es gibt zwei Voraussetzungen, um die Unterstützung in Anspruch zu nehmen: im Jahr 2019 Einnahmen oder Vergütungen von nicht mehr als 10 Millionen Euro erzielt zu haben und im Jahr 2020 einen durchschnittlichen monatlichen Rückgang von Umsatz und Gebühren im Vergleich zu 2019 von mindestens 30 Prozent zu verzeichnen. Außerdem hat die Agentur einen neuen Leitfaden erstellt, der alle Details der Maßnahme in einfachen Worten und konkreten Beispielen erklärt.

Unterstützungsbeitragsportfolio

Wer kann Beiträge beantragen

 Der Beitrag kann von Personen beantragt werden, die Gewerbe, Kunst und Beruf sowie landwirtschaftliche Einkünfte ausüben. Und wiederum Inhaber von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, die im Staatsgebiet ansässig oder niedergelassen sind. Subjekte, die in der zweiten Steuerperiode vor dem Inkrafttreten des Dekrets Einnahmen oder Vergütungen von höchstens 10 Millionen Euro erzielt haben.

Darüber hinaus steht der Beitrag auch nichtgewerblichen Einrichtungen zu, einschließlich Einrichtungen des dritten Sektors und zivilrechtlich anerkannten religiösen Einrichtungen. Dies in Bezug auf die Leistung von kommerzielle Aktivitäten. Ausgeschlossen von der Bonusnutzung sind hingegen Probanden, deren Tätigkeit am 23. März eingestellt wurde oder die die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nachträglich aktiviert haben.

Auch die minimale Unterstützung ist garantiert

Die Höhe des Beitrags wird durch Anwendung eines Prozentsatzes auf die Differenz zwischen dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz und den Gebühren für das Jahr 2020 bestimmt. Zusammen mit den durchschnittlichen monatlichen Umsätzen und den Gebühren für das Jahr 2019. In der Praxis haben Sie Anspruch auf einen Beitrag von 60 pro Hundert, wenn die Einnahmen und die Vergütung für das Jahr 2019 die Schwelle von 100 Tausend Euro nicht überschreiten. Das Sostegni dl sieht Beiträge von 50 Prozent vor, wenn die Einnahmen und Vergütungen für das Jahr 2019 die Schwelle von 100 Tausend Euro bis 400 Tausend überschreiten.

Unterstützungsbeiträge

Und auch hier beträgt der Beitrag 40 Prozent, wenn die Einnahmen und Vergütungen für das Jahr 2019 die Schwelle von 400 Tausend Euro bis 1 Million überschreiten. Die Beiträge betragen 30 Prozent, wenn Umsatz und Vergütung für das Jahr 2019 die Schwelle von 1 Mio. Euro bis 5 Mio. Euro überschreiten. Schließlich wird mit null Prozent gerechnet, wenn die Einnahmen und Vergütungen für das Jahr 2019 die Schwelle von 5 Millionen Euro bis 10 Millionen überschreiten. In jedem Fall ist für Einzelpersonen ein Mindestbeitrag von mindestens 1.000 Euro garantiert. Und wieder ein Beitrag von 2.000 Euro für andere Personen als natürliche Personen. Die Höhe des anerkannten Beitrags darf 150.000 Euro auf keinen Fall übersteigen. 
   

Covid: Wirtschaftskrise, Beiträge der dl Sostegni treffen ein letzte Änderung: 2021-03-29T17:51:31+02:00 da Abfassung

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