Sechs Monate Sperre sowohl von DG als auch von Mister für den ehemaligen Foggia-Trainer Ninni Corda.

Nachfolgend die Pressemitteilung.

Ninni Corda: die Bekanntgabe der Disqualifikation

„unter Hinweis auf die Mitteilung der Bundesanwaltschaft zu den Maßnahmen zum Abschluss der Ermittlungen nach den verbundenen Verfahren Nrn. 304 Seite 21/22 und 361 Seite 21/22, angenommen gegen Herrn Ninni CORDA, bezüglich der folgenden Verhaltensweisen:

1) NINNI CORDA, als Geschäftsführer der Firma US 1913 SEREGNO CALCIO Srl zum Zeitpunkt des Sachverhalts, unter Verstoß gegen Art. 4 Absatz 1, 28 Absatz 1 und 39 Absatz 3, mit dem erschwerenden Umstand nach Art. 14 Absatz 1 Buchstabe. n), des Sports Justice Code, dafür, während der laufenden Sportsaison und mindestens bis zum 12.11.2021, auch mit dem Wettbewerbsbeitrag der Spieler Cristian ANELLI und Federico GENTILE, wiederholt unsportliches und bedrohliches Verhalten gegen von verhängt zu haben bei einigen Spielern der Firma US 1913 SEREGNO CALCIO Srl in ihnen und damit allgemein in der gesamten Mannschaftsgruppe ein weit verbreitetes und anhaltendes Gefühl psychischer Erschöpfung und sogar Angst um die eigene körperliche Sicherheit geweckt wurde;

2) als UEFA-A-Trainer, der in die „Rolle des freiwillig Suspendierten“ aufgenommen wurde, unter Verletzung von Art. § 4 Abs. 1 Sportgerichtsordnung und §§ 33, 35 und 37 der Technischen Sektorenordnung dafür, dass sie während der laufenden Sportsaison und mindestens bis Mitte November 2021 für die Befüllung und aktive Durchführung gesorgt haben Rolle als Techniker (Trainer) der ersten Mannschaft der Firma US 1913 SEREGNO CALCIO Srl

Teilnehmer an der nationalen Meisterschaft der Serie C Gir. A (Leitung der täglichen Trainingseinheiten, Entscheidung über die auf das Spielfeld zu schickenden Formationen sowie die während der Spiele vorzunehmenden Auswechslungen), obwohl er zu diesem Zeitpunkt für dieses Unternehmen mit der Qualifikation eines General Managers registriert war und , darüber hinaus war die technische Tätigkeit daran gehindert, zuvor eine freiwillige Aussetzung aus dem Register beantragt und erhalten zu haben, und war daher daran gehindert, die Pflichten zu erfüllen, die sich aus der Eintragung in das Register des technischen Sektors ergeben;

- unter Hinweis auf den Antrag auf Verhängung der Sanktion gemäß Art. 126 des Sports Justice Code, formuliert von Herrn Ninni CORDA;

- befragt die Informationen, die dem Generalstaatsanwalt für Sport übermittelt wurden; - die Zustimmung der Bundesanwaltschaft vorliegt;

- nimmt zur Kenntnis, dass der Bundespräsident keine Bemerkungen zu der von den Parteien erzielten Einigung über die Verhängung der Sanktion von 6 (sechs) Monaten Sperre / Berufsverbot und einer Geldstrafe von 10.000,00 € (zehntausend / 00) für Hr. Ninni CORDA, als einstweilige Verfügung in Anbetracht der Rolle des Generaldirektors des Angeklagten zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der in Proc. 304 pf 21-22, als zu erwartende Disqualifikation der Trainerrolle, die der Angeklagte zum Zeitpunkt des in Proc. 361 S. 21-22;

- die Vereinbarung wie oben erwähnt offengelegt wird.“

Ninni Corda: lange Disqualifikation letzte Änderung: 2022-07-05T14:04:24+02:00 da Antonio Murone

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