Es wurde auch für 2021 bestätigt Grüner Bonus. Was ist mit diesem Ausdruck gemeint? Dies ist eine Steuererleichterung, die sich an die Welt der Privatpersonen richtet. Eine Hilfe für diejenigen, die Gärten, Terrassen, Balkone und im Allgemeinen alles neu gestalten und einrichten möchten Grünflächen einer Eigentumswohnung. Hier ist alles, was Sie dazu wissen müssen.
Grüner Bonus, wie es funktioniert
Eine weitere Verlängerung für den grünen Bonus, eingeführt im Haushaltsgesetz 2018 und bis heute verlängert. Konkret wird auf einen Bezug genommen Einkommensteuerabzug in Höhe von 36%, in Bezug auf die Ausgaben, die einem Privatmann für inländische Umstrukturierungsinterventionen einer bestimmten Art entstanden sind.
Alles ist in jährliche Raten, insgesamt zehn, gleicher Höhe aufgeteilt. Der Bonus beinhaltet natürlich auch Limits, wie zum Beispiel die maximale Ausgabengrenze. Die Berechnung erfolgt tatsächlich auf a insgesamt 5 Tausend Euro pro Wohnimmobilieneinheit. Es ist nicht möglich, diesen Betrag zu erhöhen.
Angesichts dieses Höchstbetrags der Anreiz darf 1800 Euro nicht überschreiten, 36% von 5 Tausend Euro, genau. Warum wurde von Jobs einer bestimmten Art gesprochen? Der Grund ist schnell erklärt. Die Agentur der Einnahmen erklärt, wie der Bonus für die grüne Gestaltung von privaten Freiflächen von Bestandsgebäuden, Grundstückseinheiten, Nebengebäuden oder Zäunen, Bewässerungsanlagen und den Bau von Brunnen beantragt werden kann.
Der Bau eines Gründachs und hängender Gärten wird ebenfalls in die Liste aufgenommen. Es ist jedoch klar, dass dies alles mit Vorarbeit von Fachleuten verbunden ist. Auf eine Planungsarbeit sowie Wartung wird verwiesen, wenn diese mit der Durchführung der Eingriffe verbunden ist. All dies kann in die gesamtwirtschaftliche Berechnung einfließen.
Was zu wissen
Es ist gut zu wissen, dass alle getätigten Ausgaben abzugsfähig sein müssen total verfolgt. Daher kein Bargeldumtausch, auch wenn eine reguläre Rechnung beigelegt wird. Es ist notwendig, Bank-, Post- oder digitale Systeme zu nutzen. Diese Möglichkeit steht allen Steuerpflichtigen zur Verfügung, die Eigentümer oder Eigentümer des Grundstücks sind, für das eine Intervention beschlossen wurde, sofern diesen Personen die Kosten tatsächlich entstanden sind.
Was passiert, wenn die Immobilie verkauft wird? Der noch zu verwendende Abzug wird automatisch auf den neuen Käufer übertragen. Dies ist sozusagen die Standardprozedur, der durch eine eventuelle Vereinbarung zwischen den Privatparteien zum Zeitpunkt des Verkaufsabschlusses begegnet werden kann.
Man fragt sich jedoch, was passiert, wenn die Renovierungsarbeiten die öffentlichen Bereiche betreffen. Wenn die Renovierung im Eigentumswohnungsbereich erfolgt, zum Beispiel ist diese Möglichkeit immer gegeben. Eine Erhöhung des auf 5 Tausend Euro festgesetzten Höchstbetrags wird jedoch nicht berücksichtigt. In diesem Fall hat die einzelne Eigentumswohnung das Recht zum Abzug im Rahmen des ihr zurechenbaren Betrags, sofern dieser im Rahmen der Vorlage der Steuererklärung tatsächlich an die Eigentumswohnung ausgezahlt wurde.
Hier ist was für Renovierungsarbeiten sind vom grünen Bonus ausgenommen:
- regelmäßige routinemäßige Wartung von Gärten bereits vorhanden, nicht mit einer innovativen oder modifizierenden Intervention verbunden
- Arbeit in der Wirtschaft: Anlegen von Kunstrasen, Töpfe für den Balkon, Kauf von Wartungsgeräten
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